Impressum
Gewerblich genutzte Internetseiten müssen in Deutschland laut §5 Telemediengesetz und §55 Rundfunk-Staatsvertrag ein Impressum haben. Ergänzen Sie die folgenden Angaben, um ein solches Impressum zu erstellen:
RGX Immobilien GbR
Gasthausstr. 9
46509 Xanten
Tel: +49 2801 983632
Fax: +49 2801 983633
E-Mail: info@rgx-immobilien.de
Vertretungsberechtigter: Gabriele Maas & Raimund Ossenbach
Berufsaufsichtsbehörde: Gewerbeordnung nach § 34 C, Gewerbeamt Kreis Wesel, Reeser Landstrasse 31 in 46483 Wesel
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 119/5318/0548
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Verträge und gelten durch Kontaktaufnahme mit uns als anerkannt.
1.Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne unsere Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
2. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
3. Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
4. RGX ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung dieses Auftrages einzuschalten.
5. Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
6. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftsgut der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57% inkl. MWSt.
7. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
8. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich RGX mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen.
9. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von RGX.
10. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Xanten, soweit dies durch Parteivereinbarung gesetzlich zulässig ist.